Selbstzahlende

 

Selbstverständlich können Sie die angebotenen Leistungen auf eigene Kosten in Anspruch nehmen. Bei Psychotherapien spielen in diesem Fall Formalitäten wie Antragstellungen oder Stundenkontingente keine Rolle. Ein entscheidender Vorteil kann darin liegen, dass Ihre Versicherung keine Nachricht über die Psychotherapie erhalten muss.

 

Das Honorar ist angelehnt an die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und beträgt 124,87 EUR pro Behandlungseinheit (50 Minuten). Im Einzelfall können einkommensabhängige Regelungen getroffen werden.