Gesetzlich Versicherte

 

Trotz großer Engpässe in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung, sind die Kassenzulassungen deutschlandweit begrenzt. Bei Indikation und Notwendigkeit haben gesetzlich Versicherte einen rechtlichen Anspruch auf eine zeitnahe Behandlung und können im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens (§ 13 Absatz 3 SGB V) in meiner Privatpraxis behandelt werden. Das Kostenerstattungsverfahren bei Ihrer Krankenkasse setzt ein aufwändiges Antragsverfahren voraus. Nehmen Sie gern Kontakt zu mir auf, ich stehe Ihnen beratend zur Seite.

 

 

Links und weitere Infos

 

Ausführliche Informationsbroschüre der Bundespsychotherapeutenkammer 
Therapie.de